I. ALLGEMEINES - GELTUNGSBEREICH
1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht
ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers
vorbehaltlos ausführen.
2. In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und uns zur Ausführung der Kaufverträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt.
II. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS
1. Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch
Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen.
2. Unsere Angebote sind einschließlich der Maße, Gewichte und Zeichnungen freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.
3. Die von uns benutzten Druckvorlagen (wie z. B. Siebe, Druck- und Ätzschablonen, Filme) werden dem Käufer nach Aufwand in Rechnung gestellt. Wir sind nicht verpflichtet diese aufzuheben, zu einem
späteren Zeitpunkt wieder zu benutzen oder sie dem Käufer zur Verfügung zu stellen. Wir sind berechtigt, diese nach Gebrauch zu vernichten.
4. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Qualität von angelieferten Druckvorlagen trägt ausschließlich der Käufer. Notwendige graphische Nachbearbeitungen werden dem Käufer gesondert in Rechnung
gestellt.
5. Nachträgliche Änderungen (nach Freigabe) auf Veranlassung des Käufers einschließlich des dadurch verursachten Produktionsstillstandes werden dem Käufer berechnet.
6. Die Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung, Versicherung und sonstiger Versand- und Transportspesen. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet.
7. Entwürfe, Skizzen, Probesätze, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten im Zusammenhang mit der Auftragsanbahnung sind branchenüblich zu vergüten, auch wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
Aufwendung für Textkorrekturen, die infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes oder infolge nach Druckfreigabe gewünschter Änderungen entstehen, werden wir gesondert in Rechnung stellen.
III. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Alle Preise verstehen sich ohne der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwert-/ Umsatzsteuer.
Sämtliche Zahlungen sind in Euro ausschließlich an die Firma Brauer-Werbung zu leisten.
2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen,
eintreten.
3. Falls nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis für Lieferungen oder sonstige Leistungen zahlbar mit 2 % Skonto innerhalb von 8 Tagen sowie ohne Abzug nach 14 Tagen, gerechnet jeweils ab
Rechnungsdatum. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Besteller ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Eine Skontogewährung hat den Ausgleich aller früher fälligen, unstrittigen Rechnungen zur
Voraussetzung.
4. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins werden Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB)
berechnet, sofern die Firma Brauer-Werbung nicht einen höheren Schaden nachweist.
5. Alle offenen Rechnungen, auch soweit sie im Einzelnen erst später fällig oder valutiert sind, werden zur sofortigen Zahlung fällig, wenn der Kunde mit der Zahlung einer älteren Rechnung mehr als 5
Tage in Verzug gerät.
6. Der Besteller kann nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
7. Die nachhaltige Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche erste Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers begründen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen des
Lieferanten zur Folge. Ferner ist die Firma Brauer-Werbung berechtigt, die Zahlungsbedingungen entsprechend zu ändern oder vom Vertrag zurückzutreten.
8. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln bleibt vorbehalten. Schecks und rediskontfähige Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen, sämtliche damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des
Bestellers.
IV. LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT
1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die
technischen Fragen abgeklärt sind.
2. Die Geltendmachung von Schadensersatz ist ausgeschlossen, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits vorliegt. Sollte ein bestimmter Artikel oder Ersatzartikel nicht lieferbar
sein, sind wir berechtigt, die Lieferung zu verweigern. Der Käufer wird unverzüglich über die fehlende Lieferbarkeit unterrichtet.
3. Falls wir ausdrücklich in die Aufhebung eines verbindlich erteilten Auftrages einwilligen, hat der Käufer alle entstandenen Vorkosten, insbesondere Filme, Stempel, Klischees, Schablonen und
Werkzeugkosten zu übernehmen, mindestens jedoch 15% des Auftragswertes.
4. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarerer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Mangel an
Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsproblemen usw., auch wenn Sie bei Vorlieferanten eintreten, wird von den Vertragspartnern ein neuer Liefertermin vereinbart.
5. Für die Dauer der Prüfung der Andrucke und Muster durch den Käufer ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Käufer bis zum Tage des Eintreffens seiner
Stellungnahme.
6. Verlangt der Käufer nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit der Bestätigung der
Änderung.
7. Brauer-Werbung ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist. Brauer-Werbung ist berechtigt, Mehr- oder Minderlieferungen von Artikeln mit
Werbeanbringung bis zu 10% der bestellten Ware vorzunehmen, bei Sonderproduktionen bis zu 15%. Der Käufer ist zur Abnahme der Mehr- oder Minderlieferung verpflichtet. Der Kaufpreis erhöht oder
vermindert sich im Verhältnis zu der erbrachten Mehr- oder Minderleistung.
8. Brauer-Werbung ist berechtigt, von erteilten Aufträgen zurückzutreten, falls nach Auftragsbestätigung ungünstige Auskünfte über den Käufer bekannt werden oder dieser mit der Bezahlung früherer
Lieferung in Verzug ist. Bei Neukunden behalten wir uns das Recht der Nachnahmelieferung, bzw. Lieferung gegen Vorkasse vor.
V. GEFAHRÜBERGANG - VERSAND - VERPACKUNG
1. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers/Empfängers.
2. Wir nehmen Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück. Der Käufer hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
3. Nimmt der Käufer die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist nach Fertigstellung bzw. Avisierung des Versandes nicht prompt ab oder ist ein Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu
vertreten haben, längere Zeit unmöglich oder wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, dann ist die Brauer-Werbung ebenfalls berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Käufers
entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern. Auch geht die Gefahr mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn der Besteller
in Abnahmeverzug gerät, insbesondere erklärt, er würde den Liefergegenstand nicht annehmen, auch dann geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung des
Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.
VI. GEWÄHRLEISTUNG/HAFTUNG
1. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 8 Tagen nach Empfang der Ware, schriftlich zu rügen. Wir leisten keine Gewähr für Schäden, die auf
Störungen, die auf unsachgemäße Bedienung oder natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind. Wegen Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von vertraglichen und gesetzlichen Neben- und
Schutzpflichten und Verschulden bei Vertragsschluss sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, der Besteller weist nach, dass der Schaden durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches
Handeln unsererseits verursacht worden ist, dass eine zugesicherte Eigenschaft fehlte, oder dass eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt wurde. Im letzteren Falle haften wir nur für
denjenigen Schaden, der für uns bei Berücksichtigung der Umstände des Falles vorhersehbar war.
2. In jedem Katalog können sich Fehler einschleichen. Wir bitten, dies zu entschuldigen und können hierfür keine Haftung übernehmen.
3. Der Aufdruck wird nach den Farbskala-Vorgaben (HKS/Pantone) des Kunden umgesetzt. Die Farbwirkung kann abhängig von dem bedruckten Material schwanken und berechtigt nicht zur Mängelrügen.
Andruckmuster können auf schriftliche Bestellung gegen Berechnung erstellt werden. Druckfreigaben werden ausschließlich in schriftlicher Form akzeptiert. Es wird vorausgesetzt, dass der
Unterzeichnende befugt ist, im Namen des Bestellers Aufträge zu erteilen. Der Besteller haftet für übersehene Druckfehler, die in dem von ihm freigegebenen Andruck enthalten sind. Geringe
Schwankungen des Druckstandes sind handelsüblich und berechtigen nicht zu Mängelrügen.
4. Falls uns eine Lieferung von Ware nach Zeichnungen, Mustern oder Modellen durch den Käufer übertragen wird, übernimmt dieser die Gewähr, dass durch die Anfertigung bzw. Lieferung Schutzrechte
Dritter nicht verletzt werden. Der Käufer/Besteller hat die Brauer-Werbung von allen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten freizustellen.
VII. EIGENTUMSVORBEHALT
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierenden Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt) unser
Eigentum. Eine Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (etwa durch Verkauf, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Schenkung, Gebrauchsüberlassung) durch den Käufer ist keinesfalls
gestattet.
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNG, ERFÜLLUNGSORT, ANZUWENDENDES RECHT, GERICHTSSTAND
1. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
2. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Essen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist ausschließlich Essen.
3. Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne schriftliche Einwilligung
seitens Brauer-Werbung abzutreten.
4. Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen im Übrigen nicht.